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Honorar

Honorar und Erstberatung

Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist die Basis unserer Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der Verordnung des Zürcher Obergerichts über die Anwaltsgebühren bzw. nach abgeschlossener Honorarvereinbarung.

Versicherung

Wir arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Teilen Sie uns mit, sofern Sie über eine Versicherung verfügen, damit wir die Versicherungsdeckung für Sie prüfen können.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sofern Ihnen die nötigen Mittel für Anwalts- und Gerichtskosten fehlen, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege geprüft werden. Bei Gutheissung übernimmt vorderhand der Staat die Kosten. Voraussetzungen sind in jedem Fall fehlende Mittel und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.

Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf!