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Unsere Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen erbringen unsere Anwälte für Scheidungen in Zürich für Sie im Familienrecht:

  • Scheidungsvereinbarung

  • Trennungsvereinbarung

  • Scheidungsklage

  • Eheschutzbegehren

  • Unterhaltsklage

  • Vertretung bei Gewaltschutzverfahren

  • Beratung bei häuslicher Gewalt

Informationen

Bei einem gemeinsamen Willen oder einer Trennungszeit von zwei Jahren kann beim Gericht die Scheidung eingeleitet werden. Vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist findet anstelle der Scheidung ein sogenannter Eheschutz statt. Anwälte, Gericht und Parteien erwirken dabei die wesentlichen Regelungen für die Zeit bis zur Scheidung. Darunter die Zuteilung der Obhut über das Kind, die Zuteilung der Familienwohnung sowie Unterhalt für Ehepartner und Kind. Beide Verfahren können mit einer Vereinbarung vereinfacht werden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte.

Strategieberatung

Die Wahl der Strategie im Scheidungsverfahren stellt die Weichen für den Ausgang des Verfahrens. Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten, vergegenwärtigen Sie oft ein abgesprochenes Vorgehen, ohne dass Ihnen dies bewusst ist. Als Prozessanwälte helfen wir Ihnen, die richtigen Schritte zu planen und zu nehmen.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.

Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf!